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Sonderfonds Jugend 


Aus dem Sonderfonds Jugend erhalten Jugendgruppen und Jugendabteilungen einen finanziellen Zuschuss für
Maßnahmen, die sie zusätzlich zu ihren üblichen Angeboten für Kinder und Jugendlichen durchführen.

Gute Aussichten auf eine Förderung habt ihr, wenn eure geplante Aktion eines der drei folgenden Kriterien erfüllt:

  1. Sie folgt einer besonders neuen, innovativen Idee.
  2. Sie zeichnet sich durch ein besonderes soziales Engagement aus.
  3. Sie ist aufgrund einer Notsituation notwendig geworden, um eure Angebote für Kinder und Jugendliche weiterhin
    durchführen zu können.

Gefördert werden max. 75% eurer Gesamtausgaben, max. 350 € pro Aktion. Die Auszahlung der Förderung erfolgt
nachdem ihr eure Belege bei uns eingereicht habt. Eine Doppelförderung eurer Maßnahme über den Kreisjugendring
ist nicht möglich.

Bitte beachtet, dass ihr den Zuschussantrag spätestens 4 Wochen vor eurer geplanten Aktion bei uns einreicht.
Darin macht ihr folgende Angaben:

  • > Inhalt eurer Aktion: Was möchtet ihr machen und für wen? Wie wollt ihr das tun?
  • > Schwerpunkt eurer Aktion (1-3, siehe oben)
  • > Datum und Zeitraum
  • > Auflistung eurer geplanten Kosten
  • > Kontaktdaten von zwei Ansprechpersonen (Anschrift, Mail, Tel,)

Den Antrag stellt ihr formlos per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei Rückfragen helfen wir euch gerne weiter.


Finanziert wird der Sonderfonds Jugend durch den Erlös der Pfandbechersammelaktion des Kreisjugendrings beim Bundesligaspiel
SC Freiburg gegen RB Leipzig im Dezember 2018. Sobald der Erlös dieser Sammlung aufgebraucht ist, endet die Zuschussmöglichkeit
über den Sonderfonds Jugend.