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Jeder Mitgliedsverband des Kreisjugendrings hat die Möglichkeit, jährlich einen Zuschuss für Fortbildungsmaßnahmen zu
erhalten. Der Zuschuss kann maximal 300 € betragen und wird rein für Honorare von Referent*innen gewährt. Übersteigt
das Honorar die Grenze von 300 € ist das zulässig, der Restbetrag muss dann von eurer Gruppe übernommen werden.

Bitte beachtet, dass ihr 4 Wochen vor der geplanten Fortbildung per Mail einen Antrag auf Förderung stellt.
Darin macht ihr folgende Angaben:

  • - Inhalt der Fortbildung
  • - Datum, Dauer und Ort 
  • - Name der Seminarleitung, die ihr beauftragen möchtet
  • - Höhe der vereinbarten Honorarkosten
  • - Ansprechpartner (Anschrift, Mail, Telefon) 

Die Abrechnung der Honorarkosten erfolgt dann direkt zwischen der Referentin und dem Kreisjugendring: Der Referent stellt
also seine Honorarrechnung an den Kreisjugendring. Auszahlungen an einen Verband sind nicht zulässig.

Den Antrag schickt ihr an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!