Referentenpool
Jeder Mitgliedsverband des Kreisjugendrings hat die Möglichkeit, jährlich einen Zuschuss für Fortbildungsmaßnahmen zu
erhalten. Der Zuschuss kann maximal 300 € betragen und wird rein für Honorare von Referent*innen gewährt. Übersteigt
das Honorar die Grenze von 300 € ist das zulässig, der Restbetrag muss dann von eurer Gruppe übernommen werden.
Bitte beachtet, dass ihr 4 Wochen vor der geplanten Fortbildung per Mail einen Antrag auf Förderung stellt.
Darin macht ihr folgende Angaben:
- - Inhalt der Fortbildung
- - Datum, Dauer und Ort
- - Name der Seminarleitung, die ihr beauftragen möchtet
- - Höhe der vereinbarten Honorarkosten
- - Ansprechpartner (Anschrift, Mail, Telefon)
Die Abrechnung der Honorarkosten erfolgt dann direkt zwischen der Referentin und dem Kreisjugendring: Der Referent stellt
also seine Honorarrechnung an den Kreisjugendring. Auszahlungen an einen Verband sind nicht zulässig.
Den Antrag schickt ihr an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!