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Satzung des Kreisjugendring Breisgau-Hochschwarzwald e.V.

 Fassung vom 12.04.2021

 

Präambel

Junge Menschen sind aufgerufen, in verantwortungsbewusstem Handeln ihren Beitrag zur Fortentwicklung der Demokratie in unserem Land, in Europa und weltweit in Frieden, Gleichheit, Gerechtigkeit und im Sinne internationaler Solidarität zu leisten.

Der Kreisjugendring als freiwillige Arbeitsgemeinschaft und Zusammenschluss von Verbänden und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit versteht seine Arbeit als Interessenvertretung seiner Mitglieder. Er hält es auch für seine Pflicht, die Interessen nichtorganisierter junger Menschen in die politische Diskussion einzubringen und ihnen Gehör zu verschaffen.

Der Kreisjugendring Breisgau-Hochschwarzwald tritt deshalb im Rahmen der gesetzlichen Grundlage als Vertreter seiner Mitgliedsorganisationen für umfassende Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen ein.

Er tritt ein für die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Gesellschaft, für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und das gleichberechtigte und partnerschaftliche Zusammenleben von Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Nationalität und Religion.

Im Sinne eines umfassenden jugendpolitischen Mandats gibt sich der Kreisjugendring Breisgau-Hochschwarzwald e.V. folgende Satzung:

DOWNLOAD der vollständigen Satzung